GRW-Förderung: So profitieren Bauunternehmen beim Kauf von Baumaschinen

Investitionen in neue Baumaschinen sind für Bauunternehmen oft eine große finanzielle Herausforderung. Umso wichtiger ist es, alle verfügbaren Fördermöglichkeiten zu

Ein Bobcat-Lader, der Münzen in seiner Ladeschaufel trägt. Dazu ein Schild: Zuschuss sichern.
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Investitionen in neue Baumaschinen sind für Bauunternehmen oft eine große finanzielle Herausforderung. Umso wichtiger ist es, alle verfügbaren Fördermöglichkeiten zu nutzen. Neben steuerlichen Vorteilen wie dem Investitionsbooster bietet auch die GRW-Förderung (Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“) attraktive Zuschüsse.

Doch welche Regionen sind überhaupt förderfähig – und was bedeutet das konkret für Betriebe, die in neue Bobcat-Maschinen investieren wollen?

Was ist die GRW-Förderung?

Die GRW ist ein zentrales Förderinstrument von Bund und Ländern, um strukturschwache Regionen wirtschaftlich zu stärken. Unternehmen, die in diesen Regionen investieren, können direkte Zuschüsse zu ihren Investitionskosten erhalten. Dazu zählen auch Anschaffungen von Maschinen und Geräten – also genau die Investitionen, die Bauunternehmen regelmäßig tätigen.

Die Höhe der Förderung hängt ab von:

  • der Region (C- oder D-Fördergebiet),
  • der Unternehmensgröße (klein, mittel, groß),
  • und der Art des Projekts (z. B. Erweiterung, Arbeitsplatzsicherung, Modernisierung).

Die Fördersätze liegen in der Regel zwischen 10 % und 45 % der Investitionskosten.

GRW-Fördergebiete in verschiedenen Bundesländern

Nicht jedes Bundesland profitiert von der GRW. Hier ein Überblick über die aktuelle Förderperiode 2022–2027:

  • Baden-Württemberg: Derzeit keine GRW-Fördergebiete.
  • Saarland: Förderfähig sind. u.a. der Saarpfalz-Kreis, der Landkreis Merzig-Wadern und der Landkreis St. Wendel
  • Rheinland-Pfalz: Viele Regionen profitieren: z.B. Ahrweiler, Altenkirchen, Bernkastel-Wittlich, Vulkaneifel, Kusel, Kaiserslautern, Rhein-Hunsrück-Kreis, Pirmasens, Worms, Trier, Zweibrücken sowie Teile des Donnersbergkreises.
  • Nordrhein-Westfalen: Förderfähig sind u.a. der Kreis Paderborn, Hochsauerlandkreis, Märkischer Kreis, Oberbergischer Kreis, Kreis Kleve, Kreis Viersen, Kreis Düren und Kreis Euskirchen.
  • Hessen: Besonders relevant ist der Odenwaldkreis, sowie mehrere Regionen in Nordhessen (z.B. Werra-Meißner-Kreis – C-Gebiet, besonders hohe Fördersätze möglich; Waldeck-Frankenberg, Vogelsbergkreis). Andere nordhessiche Kreise wie Kassel (Stadt und Landkreis) gelten hingegen nicht mehr als GRW-Fördergebiete.
  • Sachsen: In Sachsen gibt es zahlreiche GRW-Gebiete. Hier gelten eigene Richtlinien (GRW-RIGA). Viele Landkreise können Investitionszuschüsse von bis zu 35% nutzen.

Was bedeutet das für Bauunternehmen?

Wenn Ihr Betrieb in einer der GRW-Regionen ansässig ist, können Sie beim Kauf einer neuen Bobcat-Maschine einen Teil der Investitionskosten als direkten Zuschuss erhalten. Wichtig ist:

  1. Der Betrieb muss seinen Standort im GRW-Fördergebiet haben.
  2. Die Investition muss vorab beantragt werden – Zuschüsse gibt es nicht rückwirkend.
  3. Je nach Unternehmensgröße können kleine und mittlere Unternehmen mit den höchsten Fördersätzen rechnen.

Fazit: Förderchance nicht verpassen

Die GRW-Förderung ist ein starkes Instrument, um Investitionen in Baumaschinen spürbar günstiger zu machen. Wer in einem der genannten Regionen tätig ist sollte unbedingt prüfen, wie hoch der Zuschuss für die nächste Investition ausfallen könnte.

Unser Tipp: Kombinieren Sie die GRW-Zuschüsse mit steuerlichen Vorteilen wie dem Investitionsbooster und/oder der attraktiven Baumaschinenfinanzierung von Bobcat: So holen Sie das Maximum aus Ihrer nächsten Investition in eine Bobcat-Maschine heraus.

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