Vergabebeschleunigungsgesetz: Was jetzt auf die Baupraxis zukommt

Die Bundesregierung hat am 6. August 2025 den Entwurf für ein Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge beschlossen. Das Ziel: weniger Bürokratie, schnellere Verfahren, mehr Digital-First. Der Entwurf befindet sich seit 9. Oktober 2025 in der 1. Lesung im Bundestag und geht nun in die Ausschüsse. Das Inkrafttreten wird in Regierungs- und Fachinformationen für Anfang 2026 (1. Januar oder 1. April) in Aussicht gestellt.

Bauingenieurin vor Baustelle mit Motion-Effekt.
© 2025

Doch was bedeutet dieses Gesetz für Anwender in der Baubranche oder im GaLaBau konkret? Und: Wie können Sie diese neue Initiative nutzen, um Ihr Jahr 2026 optimal zu planen? Wir haben für Sie die wichtigsten Informationen zum Vergabebeschleunigungsgesetz zusammengestellt.

Die 6 wichtigsten Änderungen in Kürze

  1. Höhere Direktauftragsgrenze beim Bund (50.000 €)
    Für Bundesaufträge soll bis 50.000 € kein formales Vergabeverfahren mehr nötig sein. Das spart Zeit und Unterlagen – betrifft aber zunächst den Bund; Länder/Kommunen können gesondert nachziehen.
  2. Weniger Nachweise – mehr Eigenerklärungen
    Standard-Nachweise werden reduziert, Eigenerklärungen aufgewertet. Für Bieter sinkt der Papierkram spürbar.
  3. Schnellere Nachprüfungsverfahren
    Verfahrensschritte bei Vergabekammern sollen beschleunigt und stärker digitalisiert werden – gut gegen lange Stillstände.
  4. Gesamtvergaben in klar definierten Ausnahmefällen
    Wo besondere Schnelligkeit zählt (z. B. Infrastrukturvorhaben aus Sondervermögen, Sicherheitsbehörden), können zusammengehörige Leistungen gebündelt vergeben werden – Ausnahmen bis 2030 im Sicherheitsbereich. Der Grundsatz „Losaufteilung = mittelstandsfreundlich“ bleibt aber bestehen.
  5. UVgO-Neufassung für den Unterschwellenbereich geplant
    Parallel zur Gesetzesreform (oberschwellig) wird mit Ländern an einer *vereinfachten UVgO* gearbeitet – relevant für viele kommunale Aufträge.
  6. Klimafreundliche Leitmärkte
    Der Entwurf schafft die Basis, Klimakriterien systematischer zu verankern (Leitmärkte für klimafreundliche Produkte).

Was bedeutet das Vergabebeschleunigungsgesetz für Bau & GaLaBau konkret?

Insgesamt bietet das neue Regelwerk einige Verbesserungen für Sie als Unternehmen in der Bau- oder GaLaBau-Branche. Allerdings treten auch neue Risiken auf:

Mehr Tempo bei kleinen Bundesaufträgen.

Bis 50.000 € können Beschaffer des Bundes direkt beauftragen – weniger Angebote, weniger Fristen. Tipp: kurze Angebots-/Projektsteckbriefe bereithalten, um bei Direktanfragen blitzschnell liefern zu können. Hinweis: Für Länder/Kommunen gilt das nicht automatisch.

Weniger Formalkiller, schneller digital.

Mit weniger Nachweisen und mehr E-Kommunikation fallen typische Ausschlussfallen (fehlende Unterlage X) seltener an. Unternehmen mit sauber organisierten Eigenerklärungen und digitalen Signaturen sind schneller im Rennen.

Große Lose – Chance & Risiko.

Ausnahmsweise Gesamtvergaben können größere Paketaufträge schaffen (z. B. Komplett-Infrastruktur). Das kann für Mittelständler allein zu groß sein – Bietergemeinschaften oder tragfähige Nachunternehmer-Netzwerke werden strategisch wichtiger. Gleichzeitig bleibt die Losaufteilung der Regelfall.

Mehr “grüne” Vergaben.

Mit Leitmärkten steigt die Wahrscheinlichkeit, dass Bauherren CO₂-, Energie- und Lifecycle-Kriterien stärker gewichten. Wer kraftstoffsparende/elektrifizierte Maschinen, Emissionsnachweise und Umweltmanagement vorweisen kann, hat Vorteile.

Ausblick auf Kommunalbereich (UVgO).

Da insbesondere viele GaLaBau-Aufträge unter den Schwellen liegen, wird die UVgO-Reform besonders relevant. Vereinheitlichung & Vereinfachung könnten spürbar werden – final entscheidet aber die Umsetzung in Ländern/Kommunen.

To-do-Liste: So stellen Sie Ihr Unternehmen jetzt auf

Sie sehen: Den ganz großen “Umschwung” dürfte das Vergabebeschleunigungsgesetz (noch) nicht bringen. Dennoch lohnt es sich, sich auf die neuen Regeln schon jetzt vorbereiten:

  • *Dokumentenpaket schlank machen: Standard-Eigenerklärungen, Referenzen, QM/UM-Nachweise als aktuelle, digitale Vorlagen bereitlegen.
  • E-Vergabe fit machen: E-Signatur, Vergabeplattform-Zugänge (z. B. bund.de, Länderportale) prüfen; interne Fristensteuerung vereinfachen.
  • Klimaperformance sichtbar machen: Maschinenflotte (z. B. emissionsärmer, leiser), Baustellen-Logistik, Kraftstoff-/Energie-Monitoring dokumentieren; Lebenszyklusvorteile herausarbeiten.
  • Kooperationsstrategie fixen: Für mögliche Gesamtvergaben*frühzeitig Partner (Tiefbau, Elektro, Landschaftspflege, Entsorgung) festlegen; Bietergemeinschafts-Mustervertrag vorbereiten.
  • Direktauftrag-Ready (Bund): Kurze Angebotssteckbriefe (Leistungsumfang, Reaktionszeit, Einheitspreise) für < 50 T€ griffbereit halten.
  • Rechtschutz-Risiken minimieren: Interne Qualitätssicherung vor Abgabe (Leistungsbeschreibung, Eignung, Preisblätter) – hilft, Nachprüfungen zu vermeiden und beschleunigte Verfahren nicht „auszubremsen“.

Zeitplan & politische Lage

Debatte: Wirtschafts- und Bauverbände bewerten den Entwurf gemischt – von „wichtiger Bürokratieabbau“ bis „mehr Aufwand als gedacht“. Für den Mittelstand bleiben Losaufteilung und faire Wettbewerbsbedingungen zentrale Prüfsteine in den Beratungen.

Fazit für die Praxis

Für Bauunternehmer und GaLaBauer bedeutet das Gesetz voraussichtlich: schnellere, digitalere Verfahren, weniger Formalien, mehr Direktvergaben beim Bund – und gelegentlich größere Paketvergaben, die Kooperationen erfordern. Wer seine Dokumente, Partner und Klimaperformance jetzt ordnet, profitiert frühzeitig, sobald die Regelungen greifen.

Und unsere Einschätzung von Bobcat ist: Das neue Vergabebeschleunigungsgesetz verfolgt dasselbe Ziel, das auch uns bei Bobcat seit jeher antreibt: Projekte schneller effizienter und sicherer umzusetzen. Wer auf leistungsstarke, digital vernetzte Maschinen setzt – etwa mit Telematiksystemen, emissionsarmen Antrieben und intuitiver Steuerung – kann nicht nur die neuen Anforderungen an Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit erfüllen, sondern auch bei künftigen Ausschreibungen punkten. Denn Geschwindigkeit entsteht nicht nur durch weniger Papierkram – sondern vor allem durch gut aufgestellte Baustellen!

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