Die Bundesregierung hat ein neues Steuerprogramm beschlossen, das Investitionen in Maschinen attraktiver macht: den sogenannten Investitionsbooster (bzw. Wachstumsbooster). Für Bauunternehmen, Garten- und Landschaftsbauer und Handwerksbetriebe bedeutet das: Wer ab dem 1. Juli 2025 eine neue Baumaschine – zum Beispiel von Bobcat – anschafft, profitiert von deutlich höheren Abschreibungen in den ersten Jahren – und damit von spürbaren Steuervorteilen.
Was steckt hinter dem Investitionsbooster?
Der Investitionsbooster ist Teil des „Wachstumsprogramms“ der Bundesregierung. Konkret geht es um eine degressive Abschreibung (AfA) von bis zu 30 % pro Jahr. Das heißt: Anstatt Ihre Maschine gleichmäßig über mehrere Jahre abzuschreiben, dürfen Sie in den ersten Jahren einen besonders hohen Anteil steuerlich geltend machen.
Rahmenbedingungen im Überblick:
- Gilt für bewegliche Wirtschaftsgüter wie Baumaschinen, Fahrzeuge oder Geräte
- Zeitraum: für Anschaffungen vom **01.07.2025 bis 31.12.2027**
- Abschreibung: bis zu 30 % pro Jahr vom Restwert
- Keine Obergrenze: auch für große Investitionen nutzbar
- Gilt für alle Unternehmensgrößen und Branchen
Warum lohnt sich das für Bauunternehmen, Garten- und Landschaftsbauer und weitere Unternehmen?
Gerade bei kostenintensiven Maschinen wie Baggern, Radladern oder Teleskopladern ist die steuerliche Wirkung enorm. Denn: Die Anschaffungskosten schlagen sofort ins Budget – die Steuervorteile kamen bisher nur langsam über die lineare Abschreibung zurück. Mit dem Investitionsbooster erhalten Sie nun einen Liquiditätsvorteil gleich in den ersten Jahren.
Kurz gesagt: Sie senken Ihre Steuerlast sofort und schaffen sich finanziellen Spielraum für weitere Projekte.
Beispielrechnung: Bobcat-Maschine für 50.000 €
Lineare Abschreibung (12,5 %) – Bisheriges Modell
- Jährlich gleichbleibend: 6.250 €
- Nach 3 Jahren: 18.750 € abgeschrieben
Degressive Abschreibung (30 %) – Investitionsbooster
Jahr | Abschreibung (30%) | Restwert |
1 | 15.000 € | 35.000 € |
2 | 10.500 € | 24.500 € |
3 | 7.350 € | 17.150 € |
Summe nach 3 Jahren | 32.850 € |
Ergebnis
- Linear nach 3 Jahren: 18.750 € abgeschrieben (37,5 % der Anschaffungskosten)
- Degressiv nach 3 Jahren: 32.850 € abgeschrieben (65,7 % der Anschaffungskosten)
➡️ Das bedeutet: 14.100 € mehr Abschreibungen in den ersten drei Jahren.
Bei einem angenommenen Steuersatz von 30 % sind das rund 4.200 € weniger Steuerzahlung – ein spürbarer Liquiditätsvorteil.
Extra-Vorteil für kleinere Betriebe
Kleine und mittlere Unternehmen können den Investitionsbooster zusätzlich mit weiteren Steuervergünstigungen wie dem Investitionsabzugsbetrag (§7g EStG) oder einer Sonderabschreibung kombinieren. Damit lässt sich die steuerliche Entlastung im ersten Jahr noch weiter erhöhen – teilweise können so bis zu 70 % der Anschaffungskosten sofort geltend gemacht werden.
Baumaschinenfinanzierung und Investitionsbooster – geht beides
Und noch ein Vorteil: Der Investitionsbooster greift auch, wenn Sie die Maschine über eine Baumaschinenfinanzierung von Bobcat erwerben. Diese bietet Ihnen nochmals hervorragende Bedingungen für den Aufbau Ihres Maschinenparks – zum Beispiel mit 0% Anzahlung und 0% Zinsen bei vielen Produktgruppen.
Fazit: Wachstumsbooster – Jetzt die Investition in Baumaschinen planen
Für Bauunternehmen und GaLaBau-Betriebe ist der Investitionsbooster eine einmalige Gelegenheit, Investitionen steuerlich clever zu steuern. Wer ab Juli 2025 in neue Maschinen investiert, erhält schnellere Steuerentlastung, mehr Liquidität und Planungssicherheit.
Unser Tipp: Planen Sie Ihre Investitionen jetzt – und nutzen Sie den Investitionsbooster gezielt für Ihre nächste Bobcat-Maschine. Sprechen Sie uns an – direkt in Ihrer Bobcat-Niederlassung oder über unser Kontaktformular.