Sie sitzen gerade mit Ihrem Steuerberater zusammen (oder sollten es dringend tun) und hören vielleicht den entscheidenden Satz: “Wir müssen noch Betriebsausgaben generieren!”
Was bedeutet dieser Satz zum Jahresende für Sie als Bauunternehmer, GaLa-Bauer oder Handwerksbetrieb? Ganz einfach: Wenn Ihr Geschäft in diesem Jahr gut lief, droht eine hohe Steuerzahlung. Der Steuerberater identifiziert nun legale Wege, diese drohende Steuerlast zu senken. Und so können Sie Ihr hart verdientes Geld auch strategisch in Ihr eigenes, profitables Werkzeug – wie eine neue Bobcat-Maschine oder Zubehör – investieren.
Machen Sie aus Steuerschulden einen echten Wettbewerbsvorteil.
Steuer-Hebel nutzen: Vom Plan zur Maschine
Der Staat fördert kleine und mittlere Betriebe (KMU) gezielt mit Anreizen, die es Ihnen erlauben, Investitionen zeitlich vorzuziehen. Hier sind die wichtigsten Instrumente, die Sie jetzt prüfen sollten:
1. Die vorausschauende Entlastung: Der IAB
Planen Sie die Anschaffung eines neuen Kompaktladers oder Minibaggers für das kommende Jahr? Dann ist der Investitionsabzugsbetrag (IAB) Ihr wichtigstes Werkzeug.
Mit dem IAB dürfen Sie einen Großteil der voraussichtlichen Kosten – aktuell bis zu 50 % – dieses Jahr von Ihrem Gewinn abziehen, obwohl die Maschine erst in den nächsten drei Jahren gekauft wird.
Der Clou dabei: Die sofortige Steuerersparnis im alten Jahr schafft Liquidität. Diese Ersparnis dient quasi als zinsloses Startkapital für die Finanzierung der Bobcat-Anschaffung, wenn Sie diese dann im nächsten Frühjahr tätigen. Sprechen Sie jetzt Ihren Steuerberater an, um diesen Abzug noch im laufenden Geschäftsjahr zu sichern.
2. Die schnelle Wertminderung: Die Sonderabschreibung
Wenn Sie die Investition hingegen noch im Dezember abschließen und die neue Bobcat-Maschine bezahlen, kommt die Sonderabschreibung ins Spiel.
Zusätzlich zur regulären jährlichen Wertminderung (Abschreibung) dürfen KMU eine Sonderabschreibung von weiteren 20 % der Anschaffungskosten in Anspruch nehmen – und das schon im Jahr der Anschaffung!
Das Ergebnis: Sie maximieren die steuerliche Entlastung im ersten Jahr. Die Maschine arbeitet sofort auf Ihren Baustellen, während ein großer Teil der Anschaffungskosten dank der schnellen Abschreibung zügig steuerlich geltend gemacht werden kann.
3. Sofort absetzen: Zubehör und GWG
Prüfen Sie auch kleinere Posten. Wirtschaftsgüter, die einen bestimmten Netto-Kaufpreis (aktuell oft 800 €) nicht überschreiten, die sogenannten Geringwertigen Wirtschaftsgüter (GWG), können sofort zu 100 % als Betriebsausgabe abgesetzt werden.
Die ideale Gelegenheit: Nutzen Sie diese Regelung für notwendiges Bobcat-Zubehör, neue Anbaugeräte, hochspezialisierte Werkzeuge oder dringend benötigte Kleingeräte für Ihre Baustelle. Jetzt kaufen, sofort komplett absetzen und den aktuellen Gewinn mindern!
Eine Investition, die sich doppelt auszahlt
Anstatt am Jahresende in unnötige Alibi-Ausgaben zu flüchten, um Steuern zu sparen, ist eine Bobcat-Maschine eine wertschöpfende Investition.
Sie sparen nicht nur Steuern, sondern sorgen auch dafür, dass Ihr Unternehmen im nächsten Jahr besser aufgestellt ist:
Effizienz: Neue Modelle sind sparsamer im Verbrauch und leistungsstärker.
Zuverlässigkeit: Sie reduzieren das Risiko teurer Ausfallzeiten durch alternde Maschinen.
Wettbewerbsvorteil: Mit neuem Zubehör können Sie Ihr Leistungsspektrum erweitern und neue, lukrative Aufträge annehmen.
Fazit: Die Frist für viele dieser steuerlichen Maßnahmen endet am 31. Dezember. Handeln Sie jetzt! Nutzen Sie die steuerlichen Anreize des Staates, um Ihre Ausrüstung zu modernisieren und die Grundlage für ein erfolgreiches neues Jahr zu legen.
Ihr nächster Schritt:
Sprechen Sie jetzt mit Ihrem Steuerberater über die konkreten Freibeträge, die Ihnen zur Verfügung stehen. Und dann sprechen Sie mit uns! Unser Bobcat-Experte hilft Ihnen gerne, die passende Maschine zu finden, die Ihre Steuervorteile optimal nutzt und Ihr Unternehmen im nächsten Jahr voranbringt.
Wichtiger Hinweis: Dieser Beitrag dient lediglich der Information und ersetzt keine steuerliche Beratung. Bitte besprechen Sie alle Investitionsentscheidungen und Fristen immer individuell mit Ihrem Steuerberater.




