Das neue Jahr 2025 bringt frischen Schwung und neue Perspektiven für die Bau- und GaLaBau-Branche. Gemeinsam stehen wir vor der Herausforderung, Chancen zu nutzen und Risiken zu minimieren. Wir möchten Ihnen Orientierung bieten: Welche Neuerungen erwarten uns? Wo liegen Potenziale, und was sind die Stolpersteine? Lassen Sie uns gemeinsam einen Blick auf die wichtigsten Initiativen, Gesetzesänderungen und Trends werfen, die 2025 für unsere Branche und unsere Projekte relevant werden. Und zuguterletzt möchten wir auch noch Ihren Blick auf weitreichende Änderungen im Jahr 2027 lenken, auf die wir uns jetzt schon einstellen können.
Gesetzliche Änderungen für Bau 2025:
Grundsteuerreform: Neue Bewertungen und Hebesätze – Auswirkungen auf die Bauwirtschaft?
Ab dem 1.1.2025 ist die neue Berechnung der Grundsteuer in Kraft. Die Kommunen standen vor einem Kraftakt, um die Grundstücke neu zu bewerten – ein Prozess, der in vielen Fällen noch andauert.
Das Ziel: eine Aktualisierung veralteter Daten. In Westdeutschland basierten diese zuletzt auf den 1960er Jahren, in Ostdeutschland gar auf den 1930er Jahren. Heute wertvolle Ortsrandlagen oder erschlossene Grundstücke spiegeln nun ihren aktuellen Marktwert wider.
Herausforderungen: Viele Eigentümer klagen über steigende Kosten. Gleichzeitig versuchen die Kommunen, die Belastung für die Mehrheit stabil zu halten. Dennoch steigen Hebesätze seit Jahren, vor allem in städtischen Gebieten.
Auswirkungen auf die Bauwirtschaft:
- Steigende Nebenkosten könnten die Immobiliennachfrage dämpfen.
- Die neue Regelung, unbebaute, baureife Grundstücke mit höheren Hebesätzen zu belasten, bietet Chancen. Dies könnte brachliegende Flächen mobilisieren und neue Bauprojekte fördern.
Unsere Einschätzung: Die Reform sorgt für Unsicherheiten, birgt jedoch Potenzial, neue Impulse zu setzen.
Wachstumschancengesetz: Degressive Abschreibung für Neubauten
Das Wachstumschancengesetz ermöglicht eine degressive Abschreibung für neue Wohngebäude. Hierbei können in den ersten Jahren bis zu 6 % der Anschaffungskosten pro Jahr abgeschrieben werden, während die Abschreibungssumme in den folgenden Jahren sinkt. Diese Regelung gilt (rückwirkend) für alle Neubauten, die nach dem 1. Januar 2024 fertiggestellt wurden.
Einschränkungen:
- Die Regelung bezieht sich ausschließlich auf Wohnimmobilien, die vermietet werden.
- Gewerbeimmobilien und eigengenutzte Immobilien sind von dieser Regelung ausgeschlossen.
- Es müssen energieeffiziente Standards eingehalten werden, um die Abschreibung in Anspruch nehmen zu können.
Chancen:
- Anreiz für Investitionen in den Wohnungsbau.
- Möglichkeit für Bauherren, in hochwertigere und nachhaltigere Materialien zu investieren, da sich die Kosten schneller amortisieren.
Empfehlung: Bauunternehmen sollten Kunden aktiv auf diese Vorteile hinweisen, um neue Projekte zu generieren.
EU-Bauproduktenverordnung: Fokus auf Einheitlichkeit und Transparenz
Seit dem 7. Januar 2025 gilt die neue EU-Bauproduktenverordnung. Sie bringt umfassendere Normungs- und Nachhaltigkeitsstandards, die sicherstellen sollen, dass Bauprodukte im gesamten EU-Binnenmarkt einheitliche Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen erfüllen. Hersteller müssen nachweisen, dass ihre Produkte nicht nur den technischen, sondern auch den ökologischen Vorgaben entsprechen. Dazu gehört die Verpflichtung, umfassendere Daten zur Umweltbilanz ihrer Produkte offenzulegen.
Wichtig für Bauunternehmen: Die Verordnung betrifft in erster Linie die Hersteller von Baustoffen. Dennoch können Bauunternehmen von der besseren Transparenz profitieren, da CE-gekennzeichnete Produkte zukünftig klare Angaben zu Nachhaltigkeit und Leistungsfähigkeit enthalten müssen. Dies erleichtert die Auswahl geeigneter Materialien für nachhaltige Bauprojekte.
Fördermittel für Bau, GaLaBau, Infrastruktur 2025
Trotz der politischen Unsicherheiten wurden einige neue Fördervorhaben für 2025 auf den Weg gebracht, die Unternehmen in der Bau- und GaLaBau-Branche zugutekommen können. Auch wenn die finanzielle Ausstattung der Programme teils unklar bleibt, sind diese grundsätzlich verfügbar. Allerdings wurden in der Vergangenheit Inhalte von Förderprogrammen oft angepasst, was die Planungssicherheit einschränken kann.
Unternehmer sollten daher regelmäßig die aktuellen Konditionen prüfen.
Fördereinblick mit der Förderdatenbank
Eine zuverlässige Informationsquelle für Förderprogramme auf Bundes-, EU- und Länderebene ist die „Förderdatenbank“ des Bundesministeriums für Bauen und Wohnen. Nutzen Sie die Fördersuche unter: www.foerderdatenbank.de
Soziale Wohnraumförderung: Chancen für Bauwirtschaft und Wohnungsmarkt
Die soziale Wohnraumförderung ist ein zentrales Instrument, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und die Bauwirtschaft zu stärken. Mit einer Erhöhung der Bundesmittel auf 3,5 Milliarden Euro setzt die Bundesregierung 2025 neue Anreize. Doch was genau bedeutet dies? Wie lange gibt es diese Förderung bereits, und was ist in diesem Jahr neu? Die soziale Wohnraumförderung wurde erstmals in den 1950er-Jahren eingeführt und hat sich seitdem zu einer der wichtigsten Maßnahmen zur Schaffung von Wohnraum entwickelt. Neu im Jahr 2025 ist eine stärkere Fokussierung auf nachhaltiges und barrierefreies Bauen sowie die Möglichkeit, von erweiterten Fördermitteln zu profitieren. Diese Anpassungen sollen nicht nur den Wohnungsmarkt entlasten, sondern auch Bauunternehmen ermutigen, innovative und zukunftssichere Projekte umzusetzen.
Erhöhte Mittel: Mit 3,5 Milliarden Euro an Bundesmitteln sollen neue bezahlbare Wohnungen geschaffen werden.
Chancen für Bauunternehmen:
- Mehr Aufträge: Kommunen und Wohnungsbaugesellschaften vergeben vermehrt Aufträge.
- Innovative Ansätze: Flächen- und kosteneffizientes Bauen wird gefördert.
- Regionale Vorteile: Lokale Bauunternehmen können von der Nachfrage profitieren.
Bedingungen der sozialen Wohnraumförderung
Die Bedingungen für die soziale Wohnraumförderung variieren je nach Bundesland. Allgemein umfassen sie:
- Nachweis der geplanten Nutzung: Es muss sichergestellt werden, dass die geförderten Wohnungen als bezahlbarer Wohnraum genutzt werden.
- Energieeffizienzstandards: Die Bauprojekte müssen moderne energetische Anforderungen erfüllen, z. B. KfW-Effizienzhausstandards.
- Barrierefreiheit: In vielen Bundesländern ist ein Teil der geförderten Wohnungen barrierefrei zu gestalten.
- Fristen: Die Fördermittelvergabe erfolgt oft nach dem Prinzip „first come, first served“. Eine frühzeitige und vollständige Antragstellung ist daher essenziell.
Wie beantragen?
Um die Mittel der sozialen Wohnraumförderung zu beantragen, müssen Bauunternehmen und Investoren in der Regel Anträge bei den zuständigen Landesförderbanken oder Kommunalbehörden stellen. Eine fristgerechte und vollständige Antragstellung ist entscheidend, da die Mittel häufig begrenzt sind und nach dem Prinzip „first come, first served“ vergeben werden:
Bundesland | Ansprechpartner | Besonderheiten |
---|---|---|
Baden-Württemberg | L-Bank (Landeskreditbank Baden-Württemberg) | Zuständig für Wohnraum- und Infrastrukturförderung |
Bayern | BayernLabo | Spezialist für soziale Wohnraumförderung und kommunale Programme |
Berlin | IBB (Investitionsbank Berlin) | Ansprechpartner für urbane Wohnbauprojekte und Förderungen |
Brandenburg | ILB (Investitionsbank des Landes Brandenburg) | Fokus auf barrierefreien Wohnungsbau |
Bremen | BAB (Bremer Aufbau-Bank GmbH) | Speziell für kleinere Bauprojekte |
Hamburg | IFB Hamburg (Investitions- und Förderbank) | Schwerpunkt auf energieeffizientem Wohnungsbau |
Hessen | WIBank (Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen) | Besondere Programme für soziale und nachhaltige Wohnungsbauprojekte |
Mecklenburg-Vorpommern | LFI (Landesförderinstitut MV) | Zuständig für regionale Entwicklungsprojekte |
Niedersachsen | NBank | Breit aufgestellte Fördermöglichkeiten für Wohnungsbau und Stadtentwicklung |
Nordrhein-Westfalen | NRW.BANK | Einer der größten Anbieter für kommunale und private Wohnungsbauprojekte |
Rheinland-Pfalz | ISB (Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz) | Fokus auf Wohnraum- und Infrastrukturprojekte |
Saarland | SIKB (Saarländische Investitionskreditbank AG) | Ansprechpartner für regionale Förderprojekte |
Sachsen | SAB (Sächsische Aufbaubank) | Spezielle Programme für energieeffizientes Bauen |
Sachsen-Anhalt | IB (Investitionsbank Sachsen-Anhalt) | Fördert sowohl sozialen Wohnraum als auch Stadtentwicklung |
Schleswig-Holstein | IB.SH (Investitionsbank Schleswig-Holstein) | Regionale Schwerpunkte auf Flächennutzung und Wohnbau |
Thüringen | TAB (Thüringer Aufbaubank) | Förderprogramme für den ländlichen Wohnungsbau |
Herausforderungen:
- Ein zunehmender Wettbewerbsdruck durch öffentliche Ausschreibungen erschwert die Marktteilnahme für kleinere Unternehmen. Gleichzeitig stellen komplexe Anforderungen wie die Einhaltung moderner Energieeffizienzstandards eine Herausforderung dar, bieten jedoch auch Chancen, sich mit innovativen Lösungen und nachhaltigen Konzepten zu positionieren.
Klimafreundlicher Neubau im Fokus: Das KNN-Programm und seine Chancen
Das KNN („Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“)-Programm ist eine Initiative, die klimafreundliche und kosteneffiziente Neubauprojekte gezielt fördert. Mit einem Budget von 2 Milliarden Euro für 2024 und 2025 sollen sowohl ökologische als auch wirtschaftliche Ziele unterstützt werden. Doch wie funktioniert das Programm, und welche Chancen und Herausforderungen bietet es für Bauunternehmen?
Das KNN-Programm richtet sich an Bauherren und Unternehmen, die energieeffiziente und ressourcenschonende Projekte realisieren wollen. Besondere Anreize gibt es für Bauvorhaben im Niedrigpreissegment, die hohen sozialen Nutzen mit umweltfreundlichen Bauweisen verbinden.
Bedingungen des KNN-Programms
- Förderfähige Bauprojekte:
- Neubauten müssen Effizienzhaus-Standards erfüllen (z. B. KfW Effizienzhaus 40).
- Verwendung nachhaltiger Baumaterialien ist Pflicht.
- Flächeneffizientes und kompaktes Bauen wird besonders gefördert.
- Nachweispflichten:
- Bauunternehmen müssen Energieeffizienz und Nachhaltigkeit der Materialien nachweisen.
- Planung und Umsetzung müssen im Einklang mit den Förderrichtlinien stehen.
- Fristen:
- Fördermittel sind begrenzt und werden nach dem Prinzip „first come, first served“ vergeben. Eine frühzeitige Antragstellung ist daher entscheidend.
Wie KNN beantragen?
Um Fördermittel des KNN-Programms zu beantragen, wenden sich Bauherren und Unternehmen an die zuständigen Landesförderinstitute oder Kommunen (siehe Tabelle oben) Die Anforderungen umfassen in der Regel:
- Nachweise zur geplanten Nutzung und Bauplanung.
- Zertifikate über die Energieeffizienz und Nachhaltigkeit der Baumaterialien.
- Fristgerechte und vollständige Antragstellung.
Chancen für Bauunternehmen mit dem KNN
- Neue Marktsegmente:
- Das KNN-Programm bietet die Möglichkeit, sich in einem wachsenden Markt für klimafreundliche Bauprojekte zu etablieren.
- Spezialisierung auf nachhaltiges und kosteneffizientes Bauen kann langfristig Wettbewerbsvorteile schaffen.
- Zugang zu staatlicher Förderung:
- Bauunternehmen können Fördermittel direkt nutzen, um Technologien oder Maschinen zu finanzieren.
- Imagegewinn:
- Klimafreundliche Projekte stärken das Ansehen eines Unternehmens und können als Marketinginstrument genutzt werden.
Herausforderungen
- Kostensteigerungen:
- Klimafreundliche Anforderungen können Baukosten erhöhen, z. B. durch teurere Materialien oder Technologien.
- Fördermittel müssen diese Kosten ausreichend ausgleichen.
- Planungsaufwand:
- Die Erfüllung der Förderbedingungen erfordert eine sorgfältige und oft zeitintensive Planung.
- Wettbewerbsdruck:
- Hohe Fördersummen locken viele Bauunternehmen an, was den Wettbewerb um Projekte intensiviert.
Weitere Bau-Förderprogramme in 2025
Auch weitere, kleinere Förderprogramme laufen derzeit weiter. So gilt das Wohneigentumsprogramm „Jung kauft alt“ ab 1.1.2025 zum Beispiel auch für den Erwerb von denkmalgeschützten Häusern.
Weitere relevante Programme sind:
- Klimafreundlicher Neubau (KFN): Die Kredithöchstbeträge für dieses Programm werden im ersten Quartal 2025 erhöht. Mit Einführung einer Bonusförderung steigt der Höchstbetrag auf 150.000 Euro pro Wohneinheit.
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM): Reformierte Förderung für Heizungstausch und Effizienzmaßnahmen wird 2025 fortgeführt.
- Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz und CO₂-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau: Unterstützt Maßnahmen zur Energieeinsparung und CO₂-Reduktion im Gartenbau.
- Grüne-Infrastruktur-Richtlinien (GI RL): Förderung naturnaher Strukturen wie die ökologische Optimierung von Gewässern und Entsiegelung von Flächen.
- De-Minimis-Programm „Umweltschutz und Sicherheit“ 2025: Fördermittel für Unternehmen im Güterkraftverkehr zur Erhöhung der Sicherheit und zum Umweltschutz.
Wenig Neues für GaLaBau und Infrastruktur
Die „großen Förderprogramme“ fokussieren weiterhin auf den Wohnbau und werden trotz politischer Unsicherheiten fortgeführt. Andere Bereiche, wie Infrastrukturmaßnahmen oder der Garten- und Landschaftsbau, stagnieren.
Im Bereich Infrastruktur laufen bestehende Förderungen für Straßenbau, Schiene und Glasfaser weiter, auch wenn sie teilweise anders im Bundeshaushalt verbucht werden.
Für den Garten- und Landschaftsbau gibt es wenige staatliche Anreize. Abgesehen von einigen Digitalisierungsprogrammen auf Landesebene fehlen größere Initiativen. Selbst ein mögliches Kleingartenprogramm ist mit nur 2 Millionen Euro sehr gering dotiert.
Dennoch spielt der GaLaBau eine Schlüsselrolle bei der klimafreundlichen Stadtgestaltung. Unterstützung bietet hier das Programme wie „Lebendige Zentren“, „Sozialer Zusammenhalt“ und „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“, die nachhaltige nachhaltige urbane Grünflächenprojekte fördert.
Was sagen die Wirtschaftsforscher für 2025?
Ausblick: Kohlenstoffbepreisung ab 2027
Ab 2027 tritt die Kohlenstoffbepreisung für den Gebäudebereich EU-weit in Kraft. Ziel ist es, die Emissionen von Heiz- und Kühlanlagen zu reduzieren und so den Gebäudesektor klimafreundlicher zu gestalten. Dies wird insbesondere den Einsatz fossiler Energieträger wie Gas und Öl teurer machen.
Für Bauunternehmer und GaLaBauer ist es ratsam, sich frühzeitig mit diesem Thema auseinanderzusetzen. Die Anpassung an klimafreundliche Technologien und Bauweisen wird langfristig nicht nur die Kosten senken, sondern auch Wettbewerbsvorteile schaffen. Beispiele für Maßnahmen:
- Energieeffiziente Planung: Optimierung von Gebäuden hinsichtlich Dämmung und Energieverbrauch.
- Erneuerbare Energien: Integration von Solar- oder Wärmepumpensystemen.
- Materialwahl: Einsatz nachhaltiger und CO₂-reduzierter Baustoffe.
Der frühzeitige Wechsel zu zukunftsfähigen Technologien und Prozessen stellt sicher, dass Unternehmen gut auf die kommenden Regularien vorbereitet sind und gleichzeitig einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz leisten.
Fazit: Ein Jahr der Herausforderungen und Chancen – gemeinsam sind wir stark!
Das Jahr 2025 wird sicher die ein oder andere Herausforderung für uns beibehalten. Die Vielzahl an Förderprogrammen und regulatorischen Neuerungen zeigt, dass die Branche vor Herausforderungen steht. Dennoch bieten diese Entwicklungen auch erhebliche Chancen, insbesondere für Unternehmen, die flexibel und innovativ auf Marktveränderungen reagieren.
Wir in den Bobcat-Niederlassungen stehen Ihnen als verlässlicher Partner bereit, um Bauunternehmer und GaLaBauer in diesen Zeiten zu unterstützen. Mit unseren effizienten Baumaschinen, die für Vielseitigkeit, Zuverlässigkeit und niedrige Betriebskosten stehen, bieten wir Lösungen, die den Herausforderungen der Zukunft gerecht werden.
Dank innovativer Technologien wie unserem MachineIQ-Fernwartungssystem und nachhaltigen Produktlinien können Sie langfristig Betriebskosten senken und klimafreundlich arbeiten.
Und natürlich steht Ihnen unser Mietservice zur Seite – so profitieren Sie von Original Bobcat-Qualität bei höchster Flexibilität.
In einer Zeit, in der Kostenkontrolle und Effizienz entscheidend sind, stellt Bobcat nicht nur robuste Maschinen zur Verfügung, sondern auch umfassenden Service und Beratung, um Projekte erfolgreich umzusetzen. Gemeinsam gestalten wir eine nachhaltige und erfolgreiche Zukunft – wir freuen uns auf 2025 gemeinsam mit Ihnen: Sprechen Sie uns an!